Oft vernachlässigt – aktuelle Dienstverträge

Nicht nur die regelmäßigen Änderungen im Arbeitsrecht – zuletzt besonders durch die DSGVO und die Änderung des Arbeitszeitgesetzes – verlangen dringend eine Prüfung und Aktualisierung der aktuellen Dienstverträge mit dem Management, leitenden Mitarbeitern sowie Schlüsselkräften.

Es ist auch eine immer wiederkehrende Beobachtung: erst wenn es offene Themen in der Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter gibt, rückt der Dienstvertrag plötzlich in den Mittelpunkt.

Sind die Dienstverträge in Ihrem Unternehmen auf dem letzten Stand?

Vollständige, professionelle Dienstverträge sind nicht nur aus rechtlichen Überlegungen wichtig. Sie drücken auch die Wertschätzung des Unternehmens für seine Schlüsselmitarbeiter aus.

Die TJP Human Resources GmbH – Spezialist für Personalthemen – verfügt zum Thema Dienstvertrag über das arbeitsrechtliche Know-how, bringt aber auch das notwendige betriebliche Verständnis mit. Der Aufwand für einen „Vertragscheck“ ist überschaubar, und zugleich haben Sie die Sicherheit, nicht am Tag X eine unangenehme Überraschung zu erleben.

Anhand erprobter Vertragsstandards arbeiten wir die Dienstverträge in Ihrem Unternehmen durch und machen Ihnen gegebenenfalls die konkreten Vorschläge und Textentwürfe für Änderungen oder Ergänzungen. Dabei prüfen wir u.a.:

  • Enthalten die Dienstverträge mit Ihren Schlüsselmitarbeitern eine rechtlich geprüfte nachvertragliche Konkurrenzklausel und ein Abwerbeverbot?
  • Ist eine angemessene, längere Kündigungsfrist vereinbart?
  • Erfasst die all in-Klausel auch nach den Änderungen im Arbeitszeitgesetz noch alle Ansprüche? (Auch bei gut verdienenden Mitarbeitern lohnt sich die Prüfung der Vereinbarung im Hinblick auf die Deckungsrechnung und mögliche Beanstandungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.)
  • Entspricht die Arbeitszeit-Vereinbarung den formalen Anforderungen im Hinblick auf eine GPLA-Prüfung?
  • Sind die Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für leitende Angestellte entsprechend geregelt und dokumentiert?

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und weiterführende Information zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an Herrn Dr. Otto Stökl, otto.stoekl@tjp.at