Nachdem die erste Phase des Härtefall-Fonds beendet ist wird nun Phase II mit 20. April 2020 eingeleitet. Die WKÖ hat sich zum Ziel gesetzt, deutlich mehr Unternehmerinnen und Unternehmer zu fördern. Die Fördermittel wurden dementsprechend auf zwei Milliarden Euro verdoppelt.

Die Beantragung der Phase I ist bis einschließlich 17. April 2020 möglich, danach werden die Vorkehrungen für die Beantragung der Phase II getroffen. Die Fördermittel können nur mittels Online-Formular auf www.wko.at/haertefall-fonds beantragt werden.

 
Eckdaten für den Härtefall-Fonds in der Phase II
  • 16. April 2020: Als Orientierungshilfe stellt die WKÖ ein Musterformular mit Informationen zu den für den Antrag benötigten Daten online. Wir werden Ihnen dieses ebenfalls weiterleiten.
  • 20. April 2020: Start der Einreichmöglichkeit für den Härtefall-Fonds Phase II.
  • Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds läuft bis 31. Dezember 2020.
 
Die wichtigsten Neuerungen in der Phase II

Für die Gruppe der Antragsberechtigten (Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe) wurden die Kriterien wie folgt ausgeweitet und angepasst:

  • Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
  • Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
  • Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
  • Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.
  • Der „Verdienstentgang“ (Nettoeinkommensentgang) wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert. Der endgültige Betrag ist jedoch von den oben genannten Kriterien abhängig.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einbringung der Anträge in der Phase II und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,


TJP-Oaklins Group
TJP  Austroexpert Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

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