Sehr geehrte Klientinnen und Klienten, wir dürfen Sie untenstehend über weitere Maßnahmen/Förderungen betreffend der Coronakrise zukommen lassen.

 

Antrag Härtefall-Fonds Phase II ab 20.04.2020 möglich

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige. Die diesbezüglichen Anträge zur Förderung sind ab 20.04.2020 online gestellt worden und nach einigen Schwierigkeiten bei der Einreichung funktioniert nun die Antragsstellung einwandfrei. Wir dürfen Ihnen im Anhang Beispiele zur Berechnung der Förderung der WKÖ mitsenden.

 

Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit

Das AMS hat mittlerweile Unterlagen zur Abrechnung der COVID-19- Kurzarbeit auf seiner Homepage veröffentlicht („Wie wird die Beihilfe abgerechnet?“). Demnach erfolgt die Abrechnung in einer Abrechnungsdatei und hat monatlich zu erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Abschließend dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass die Abrechnung des jeweiligen Monats immer bis spätestens 28. des Folgemonats zu erfolgen hat, die Abrechnung für den März aber ausnahmsweise bis spätestens 28. Mai 2020 übermittelt werden darf.

 

Information des BMF zu Fristverlängerungen und Durchführung von Veranlagungen

Das Finanzministerium hat darüber informiert, dass es in den Fällen, in denen eine aufrechte Fristverlängerung z.B. für die Abgabe einer UVA vorhanden ist, keine Verspätungszuschläge geben wird. Aus technischer Sicht wurde dies lt. BMF bereits für alle Fälligkeitstermine ab dem Monat März sichergestellt. Eine Fristverlängerung kann auf Antrag im Einzelfall nach § 134 Abs. 2 BAO von der Abgabenbehörde gewährt werden.

Weiters wurden die Mitarbeiter der Finanzämter vom BMF angewiesen, Veranlagungen mit Nachforderungen auf Wunsch der Unternehmen bzw. deren steuerlichen Vertreter zu veranlassen. Die Anregung könnten wir jederzeit gerne für Sie einreichen.

Gerne sind wir bei der Antragsstellung und sonstigen Anfragen behilflich und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

Wir hoffen, dass es Ihnen gut geht und bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen,
 
TJP-Oaklins Group
TJP  Austroexpert Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

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